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Wohnrecht,Verzicht auf Ausübung,§ 7 ErbStG

Sachverhalt: Im Wege der Erbfolge erhielt unser Mandant (Sohn) von seinem Vater ein Mehrfamilienhaus vererbt. An einer Wohnung dieses Objekts war für die Mutter ein Nießbrauch bestellt. Im Zuge der erfolgten Veräußerung des Objekts wurde der Nießbrauch der Mutter durch Bestellung eines adäquaten Wohnrechts an einer Wohnung eines neu erworbenen Objekts ersetzt. Frage: 1. Kann der Sohn die mit dem Wohnrecht der Mutter belastete Wohnung mit deren Zustimmung vermieten, so dass er sodann sämtliche Wohnungen des Objekts vermietet und damit die gesamten Aufwendungen des Objekts steuerlich absetzen kann? 2. Ist es für die vorgenannte Vermietung der wohnrechtsbelasteten Wohnung erforderlich, dass die Mutter auf das Wohnrecht notariell verzichtet, oder reicht eine privatschriftliche, unter Umständen auf einen bestimmten Zeitraum begrenzte Zustimmung der Mutter zur Vermietung aus? 3. Kann das Finanzamt aus der Vermietung der Wohnung eine Schenkung in Höhe des Kapitalwerts des Wohnrechts annehmen, solange ein Verzicht auf das Wohnrecht noch nicht endgültig erfolgt ist? 4. Welche Gestaltung wäre steuerlich sinnvoll, wenn eine dauerhafte Vermietung trotz Wohnrechts beabsichtigt ist?
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