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Mietwohnungen,Verwaltungsvermögen,Stundung

An einer Wohnungs GmbH & Co. KG (W GmbH & Co. KG) war Herr W mit 46% und seine GmbH mit 54% beteiligt. Die Komplementär-GmbH ist mit 0% beteiligt. Die W GmbH ist nur noch in ganz geringem Umfang gewerblich tätig. Herr W ist verstorben und vererbt seiner Frau und seinen Kindern die Anteile an beiden Gesellschaften. Die Immobilien der W GmbH & Co. KG haben 35 Wohn- und 6 Gewerbeeinheiten. Sind irgendwelche Vergünstigungen zum Beispiel nach § 13 b ErbStG möglich? Ist die Stundung nach § 28 ErbStG möglich?
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