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UK,Erbe

Meine Mandantin ist im Inland unbeschränkt steuerpflichtig. Ihr Wohnsitz ist ausschließlich in Deutschland. Sie besitzt die deutsche und britische Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2018 ist ihre in Großbritannien lebende Mutter verstorben. Diese hat ihr Barvermögen wie auch ein mittlerweile veräußertes Gebäude in Großbritannien vererbt. In Großbritannien wurde von meiner Mandantin bereits eine Erbschaftsteuererklärung eingereicht und die angefallene Erbschaftsteuer entrichtet. Ist in Deutschland ebenfalls eine Erbschaftsteuererklärung einzureichen? Wenn ja, wie erfolgt die Anrechnung der gezahlten britischen Erbschaftsteuer?
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