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Familienheim,Grundstücksbegriff,Flurstücke

Ein Ehemann, der Alleineigentümer eines mit einem EinfHaus bebauten Grundstücks ist, will seiner Ehefrau zu Lebzeiten schenkungsweise die Hälfte dieses Hauses mit Grundstück übertragen. Besonderheit: Das Einfamilienhaus steht auf einem Grundstück, das zwar nur in einem Grundbuchblatt erfasst ist, aber 2 Flurstücksnummern darin aufführt und das errichtete Gebäude sich auf beide FlNr. erstreckt. Frage: Erfasst § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG dann auch beide FlNr.?
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