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Erbschaftsteuer,Vermächtnis

Mein Mandant ist vor Jahren verstorben. Er war zum Todeszeitpunkt verheiratet und hatte einen Sohn. Der Sohn ist zzt. noch minderjährig. Nunmehr ist die Mutter meines verstorbenen Mandanten gestorben. Sie war Alleineigentümerin mehrerer Grundstücke. Die Erblasserin wurde aufgrund eines Erbvertrags von ihrer Tochter beerbt. In dem Erbvertrag zugunsten der Tochter wurde eine Vermächtnisanordnung getroffen. In Erfüllung dieses Vermächtnisses soll nunmehr der Sohn meines verstorbenen Mandanten eine größere landwirtschaftliche Fläche erhalten. Die familiengerichtliche Genehmigung soll eingeholt werden. Es stellt sich jetzt die Frage, ob der Sohn nunmehr das Erbe von seiner Großmutter und somit einen Freibetrag in Höhe von 200.000 € erhält, oder ob er das Erbe von seiner „Tante“ erhält. Dann wäre der Freibetrag m.E. nur 20.000 €. Da wir mit dem Thema „Erbschaftsteuer“ wenig befasst sind, können wir den Sachverhalt zzt. nicht eindeutig einordnen.
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