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Pflegedienstleistungen,gemischte Schenkung,Grunderwerbsteuer

Eine Tante möchte eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien im Wege der Schenkung auf ihre Nichte übertragen, jedoch unter der Auflage, dass ihr ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wird und die Nichte unentgeltliche Pflegeleistungen für sie erbringt. Fraglich ist zum einen, in welcher Form die Pflegeleistungen den Wert der Bereicherung mindern und wie diese Pflegeleistungen zu bewerten sind? Die Pflegeleistungen würden im Fall der Berücksichtigung eine Gegenleistung darstellen, sodass es sich um eine gemischte Schenkung handelt. Wie ist diese gemischte Schenkung insbesondere mit Blick auf die Schenkungsteuer sowie auf die Grunderwerbsteuer (Wohnrecht auch als Gegenleistung im grunderwerbsteuerlichen Sinne?) zu beurteilen?
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