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Heimkosten,Bereicherungshöhe,Erblasserschuld

Der Steuerpflichtige erbt von seinem Vater Vermögenswerte i.H.v. 600.000 €. Bis zu seinem Tod hat er für den Vater nachweislich Pflegekosten für die Unterbringung im Pflegeheim in Höhe von 88.000 € gezahlt. Frage: Können die gezahlten Kosten für das Pflegeheim bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs wertmindernd berücksichtigt werden?
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