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§ 7 ErbStG,GmbH Anteil,Kapitalerhöhung

Mein Mandant möchte sich an einer GmbH beteiligen. Dahingehend soll das bisherige Stammkapital der GmbH von 25.000 € um 75.000 € auf 100.000 € heraufgesetzt werden. Mein Mandant soll den neuen Anteil von 75.000 € zum Nennwert (ohne Agio) übernehmen. Nach Stammkapitalerhöhung ist mein Mandant somit zu 75% und der bisherige Anteilseigner zu 25% beteiligt. Die Gesellschafter sind untereinander fremde Dritte. Auch bestand vor Übernahme der Anteile keine geschäftliche Beziehung zu einander. Frage: Ist die Übernahme der Anteile zum Nennwert (ohne Agio) schenkungsteuerlich zu betrachten, sofern der tatsächliche Unternehmenswert der betreffenden GmbH entweder unter oder über dem dann gebildeten Stammkapital von 100.000 € liegt?
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