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Geldschenkung - Festgeld,Mehrere Erwerbe,§ 14 ErbStG

Gibt es eine Möglichkeit, dass auf den Namen der Eltern bis zum Jahr 2025 fest angelegte Geldvermögen durch entsprechende Vereinbarungen bereits zum jetzigen Zeitpunkt an die Kinder wirksam zu schenken? Wichtig ist, das die 10 Jahresfrist bereits jetzt zu laufen beginnt.
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