Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Familienheim,Nießbrauch,Selbstnutzung

Das Wohnhaus der Familie besteht aus 2 Wohnungen. Im OG wohnt der Sohn mit seiner Familie. Im EG wohnt der Erblasser (Vater) mit seiner Ehefrau (Mutter). Das Wohnhaus mit den beiden Wohnungen gehört zu 100% dem Erblasser. Die Eltern (Erblasser u. Ehefrau) setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein mit Bestellung eines Vorbehaltsnießbrauchs für den überlebenden Ehegatten und mit Vorausvermächtnis für den Sohn für das Wohnhaus. Kann für das Wohnhaus im Todesfall des Vaters die Steuerbefreiung für das Familienheim nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a-4c in Anspruch genommen werden? Kann für das Wohnhaus im Todesfall des Vaters die Steuerbefreiung für das Familienheim in Anspruch genommen werden, wenn kein Vorbehaltsnießbrauch für den überlebenden Ehegatten bestellt wird? Wenn kein Vorbehaltsnießbrauch bestellt wird, kann die Finanzverwaltung einen Gestaltungsmissbrauch annehmen, wenn man sagt der Sohn mit Familie zieht in die Wohnung im EG und der überlebende Ehegatte in die Wohnung im OG zieht und die Wohnung im OG unentgeltlich überlassen wird. Kann dann die Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a-4c trotzdem in Anspruch genommen werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen