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Gütertrennung,Nichtigkeit Ehevertrag

Mandantin ist 1958 geboren; im November 1977 hatte sie ihren Mann (1950 geboren) geheiratet; die Ehe endete mit Tod des Ehemannes im August 2020. Aufgrund eines Testamentes wurde sie Alleinerbin; die beiden erwachsenen Söhne können nur ihren Pflichtteil geltend machen; seit September 1978 bestand ein Ehevertrag, in dem Gütertrennung und ein Verzicht auf einen Ausgleich des Zugewinns vereinbart wurde. Zu Versorgungsansprüchen und Unterhaltszahlungen wurde nichts geregelt; unseres Erachtens ist der Ehevertrag deshalb sehr wahrscheinlich sittenwidrig bzw. unwirksam. Kennen Sie steuerliche Rechtsprechung, wonach die Unwirksamkeit eines Ehevertrags, der nach dem Tod eines Ehepartners aufgehoben wird und dazu führt, dass der überlebende Ehepartner wieder einen nicht steuerbaren Zugewinnausgleichsanspruch hat, das Finanzamt dies auch anerkennen muss?
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