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begünstigtes Vermögen,§ 13a ErbStG,§ 13b ErbStG

Sachverhalt: Übertragung GmbH-Anteile von Vater auf Sohn 30.09.2014 45 % Schenkung 10/2023 55 % teilentgeltlicher Erwerb 1. Wird der Verschonungsabschlag von 85 % bei beiden Vorgängen berücksichtigt? 2. Der Abzugsbetrag nach § 13a (2) ErbStG wurde in der ersten Schenkung nicht in voller Höhe ausgeschöpft. Könnte der Restbetrag i.R. des zweiten (teilentgeltlichen) Erwerbs noch geltend gemacht werden?
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