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Nießbrauch an GmbH-Anteil,Bewertungsfragen,§ 15 BewG

Sehr geehrte Damen und Herren, in unserem Fall ist bei der Bewertung von GmbH-Anteilen der Substanzwert der GmbH-Anteile höhe als der Wert, der sich nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermitteln lässt. Somit wird der Substanzwert berücksichtigt. Unsere Frage ist: bei der Bewertung des Nießbrauches an diesen GmbH-Anteilen wird der Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder Substanzwert angesetzt und mit dem Kapitalwert multipliziert? Vielen Dank!
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