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Immobilie,Fremdvermietung,Verwaltungsvermögen

Unser Mandant ist eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG. Der bisherige Kommanditist mit einer Beteiligung von 98 % ist verstorben und hinterlässt seine Beteiligung den beiden Töchtern zu je 1/2. Die GmbH & Co. KG betrieb früher ein Ingenieurbüro. Das Grundstück wurde vor 40 Jahren erworben und das Betriebsgebäude darauf selbst hergestellt. Die eigentliche Tätigkeit wurde jedoch in den letzten 20 Jahren immer weiter reduziert. Bis zum Tod des Kommanditisten wurden 90 % des Betriebsgebäudes fremdvermietet und nicht mehr selbst genutzt. Es stellt sich nun die Frage, wie das Betriebsgebäude bei der Erbschaftsteuer zu behandeln ist. Ist hier das Ertragswertverfahren anzuwenden? Handelt es sich bei dem vermieteten Betriebsgebäude um nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen, obwohl das Grundstück früher eigenen betrieblichen Zwecken gedient hat und die stillen Reserven (aufgrund der gewerblichen Prägung der KG) nach wie vor der Besteuerung unterliegen werden?
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