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Grundstück,junges Verwaltungsvermögen,§ 6 Absatz 5 EStG

Wenn aus einer GmbH & Co. KG Grundstücke in eine neue GmbH & Co. KG ergebnisneutral übertragen werden, stellt sich für mich folgende Frage: Im Fall einer unentgeltlichen Weitergabe dieser neuen GmbH & Co. KG mit den Grundstücken: Ist das (neue) Betriebsvermögen der neuen KG sogenanntes „neues Betriebsvermögen“, bei dem die Zweijahresfrist gilt, so dass also zwei Jahre lang davon auszugehen wäre, dass es sich um „junges Verwaltungsvermögen“ und somit um „schädliches Vermögen für § 13b Erbschaftsteuergesetz“ handelt? Oder gilt hier die Besitzzeit in der bisherigen KG weiter, so dass eine Weiterübertragung der neuen GmbH & Co. KG auch innerhalb der Zweijahresfrist möglich ist?
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