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wirtschaftliche Einheit,Gebäude auf fremdem Grund und Boden,BewG § 195

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitten wir um ein Kurzgutachten für den folgenden Sachverhalt: Eigentümer eines Mietwohngrundstücks „Altbau“(Ladengeschäft und 3 Mietwohnungen, jährliche Miete = 33.960 €) sind Vater (V) zu 96% und Sohn (S) zu 4%. Auf diesem Grundstück errichtete die Mutter (M) in 1989 ein Gebäude (Ladengeschäft und 4 Mietwohnungen, jährliche Miete = 71.520 €) auf eigene Kosten („Bauten auf fremden Grundstücken“). Das Gebäude „Neubau“ wurde der M bis heute zur Nutzung überlassen. Ein Entgelt für die Nutzungsüberlassung wurde nicht vereinbart. Auch eine Nutzungsdauer wurde nicht vereinbart. Regelungen, was nach Ende der Nutzungsüberlassung an M mit dem Gebäude „passieren soll“ sind ebenfalls nicht getroffen (ein Abriss kann jedoch ausgeschlossen werden). U. E. müsste M ein Wertersatzanspruch gem. §§ 951, 812 BGB gegenüber V und S zustehen. Der Wert des Grundstücks (incl. „Altbau“ und „Neubau“) beträgt gem. Sachwertgutachten aus dem Jahr 2022 rd. 2.200.000 € wovon rd. 75% auf den „Neubau“ und 25% auf den Altbau entfallen. V möchte die 96% des Grundstücks auf S und M möchte ihr Nutzungsrecht und den Wertersatzanspruch auf S übertragen (der Sohn soll 100% Eigentümer des Grundstücks und sämtlicher Gebäude werden). Frage: Wie ermittelt sich der Wert der Schenkungen von V auf S und von M aus S bei einer Schenkung zum 31.12.2023 (neues Recht)?
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