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Bewertung,Erbbaurecht

Sehr geehrte Damen und Herren Unser Mandant wird schon seit Jahrzehnten von einem benachbarten Ehepaar betreut und versorgt. Der Mandant möchte die eigengenutzte Immobilie deshalb dem benachbarten Ehepaar übertragen. Da das Grundstück in einer bevorzugten Lage gelegen ist, ist angedacht, daß das Grundstück in Form eines Eigentümererbbaurechts übertragen wird. Dieses Eigentümererbbaurecht muß erst noch begründet werden. Bitte wie wird dieses Eigentümererbbaurecht bewertet werden und wie erfolgt dieser Wert in der Schenkungssteuer. Die Eigentümerin ist 92 Jahre alt. Kann die bisherige Eigentümerin den Erbbauzins niedrig halten? Der eigentliche Wert liegt beim Grundstück und nicht beim Gebäude. Die Katholische Kirche vergibt Erbbaugrundstücke mit einem rasant niedrigen Erbbauzins. Darf dieser Wert herangezogen werden?
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