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Gemischte Schenkung,§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Die Eheleute A und B besitzen ein Einfamilienhaus. Es sind drei leibliche Kinder vorhanden. Ein Gutachten ergibt für die Immobilie einen Wert von 370.000 €. Der Nießbrauch liegt rechnerisch bei rd. 110.000 €. Von den drei Kindern will eigentlich niemand das Haus, da es renovierungsbedürftig ist. Genau deshalb möchten es die Eltern aber perspektivisch abgeben. Nun hat sich ein Kind unter der nachfolgenden Voraussetzung bereit erklärt, das Haus zu übernehmen und die Beteiligten sind damit einverstanden. Kind 1 übernimmt die Immobilie mit Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Längstlebenden der Eltern. Der Nießbrauch ist so ausgestaltet, dass die Eltern, so lange sie finanziell dazu in der Lage sind, alle Erhaltungsaufwendungen (gewöhnlich und außergewöhnlich) für das Haus bezahlen. Erst wenn die Eltern finanziell nicht mehr in der Lage sein sollten, übernimmt Kind 1 diese Aufwendungen. Für die Beteiligten ist es absehbar, dass dies bald der Fall sein könnte. Die beiden Geschwister erhalten eine Gleichstellungssumme von je 87.500 €. Diese Summe soll monatlich mit je 500 € getilgt werden. Sondertilgungen sind möglich. Das Ziel ist eine schnellstmögliche Zahlung des Kind 1 an die beiden Geschwister, jedoch ohne eine Bank. Es ist explizit vereinbart, dass das Darlehen zinslos ist, da es ansonsten keinesfalls zu einer Einigung kommen würde, da die Finanzierungskosten jegliche Rationalität und Rentabilität für das übernehmende Kind zunichte machen würde. Die Beteiligten wollen sich explizit nichts schenken, da sie räumlich weit entfernt voneinander wohnen und nur wenig Kontakt haben. Frage: Führt obiger Sachverhalt daher in dem geschilderten Sachverhalt durch die zinslose Darlehensgewährung zu einer Schenkung, auch wenn diese Zinslosigkeit explizit gewünscht ist, um die Gerechtigkeit zwischen den Beteiligten zu wahren? Falls ja, hätten sie einen Lösungsansatz, wie jeder der Beteiligten 87.500 € bekommen könnte mit einer Laufzeit von maximal 175 Monaten? Eigene Idee: Wäre es möglich aus 87.500 € eine Annuität zu bilden (also inklusive einem Marktzins)?
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