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Betriebsvermögen,Zwangsentnahme Fahrzeug,§ 4 EStG

Ein Mandant von uns war einige Jahre selbständig als Unternehmensberater tätig bzw. ist es noch (Betrieb ist noch angemeldet). Zu seinem Betriebsvermögen gehört ein Wohnmobil. Ein Fahrtenbuch wird geführt. Seit zwei Jahren ist unser Mandant im Anstellungsverhältnis. Er erzielt seitdem keine Umsätze mehr aus der Selbständigkeit. Das Wohnmobil wird seit diesen zwei Jahren auch zu unter 10 % beruflich genutzt. Geplant ist nun die Erklärung der Betriebsaufgabe zum Jahresende. Die Entnahme des Wohnmobils sollte dann zum begünstigten Aufgabegewinn gehören. Die Frage, die sich mir nun stellt, ist, ob das Finanzamt hier ggf. schon vorher aufgrund der geringen betrieblichen Nutzung eine Zwangsentnahme ansetzen kann, welche dann zum laufenden Gewinn gerechnet wird. Oder kann man hier nach mehrjähriger betrieblicher Nutzung über 10 % bzw. ggf. sogar 50 % das Wohnmobil weiterhin im Betriebsvermögen belassen, bis dann die Betriebsaufgabe erklärt wird?
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