Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Einlage,Abschreibung

Ausgangslage Unternehmer A ist ein Influencer. Unternehmer A betreibt mit seinem Unternehmen B einen gewerblichen Social Media Kanal. Der Social Media Kanal ist von A als Privatperson privat aufgebaut worden. A beabsichtigt die Persönlichkeitsrechte in sein Einzelunternehmen B einzulegen. Fragen 1) Stellt der Social Media Kanal notwendiges Betriebsvermögen dar? 2) Kann der Vermögensgegenstand Social Media Kanal in das Betriebsvermögen eingelegt werden? 3) Wie wird ein Social Media Kanal bewertet? 4) Wenn eine Aktivierung erfolgen kann, über welchen Zeitraum wird der Kanal abgeschrieben? 5) Wird durch eine Einlage der Recht des Social Media Kanals ein steuerpflichtiger Ertrag bei A erzeugt? 6) Gibt es vergleichbare Fälle aus anderen Bereichen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen