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Einkommensteuer,Anschaffungsnahe Herstellungskosten,Anschaffungszeitpunkt

Unser Mandant hat Sondereigentum mit Vertrag vom 03.06.2020 erworben. Vom Kaufpreis entfallen 400.000 € auf den Gebäudeanteil. Es sind verschiedene Reparaturen erforderlich, für die die Hausverwaltung eine Sonderumlage fordert. Zählen die auf den Miteigentumsanteil unseres Mandanten entfallenden Sanierungskosten zu anschaffungsnahen Herstellungskosten? Gilt für die Berechnung der Dreijahresfrist nach Anschaffung die Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft?
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