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§ 35a EStG,Handwerkerleistungen,Photovoltaikanlage

Meine Mandantin will für ihre neu installierte Photovoltaikanlage die Vereinfachungsregel in Anspruch nehmen (Anlage 6,12 kWp), d.h. ohne Gewinnerziehlungsabsicht. Frage: Kann aus der Anschaffung und Installation der Anlage der Lohnanteil bei den Handwerkerleistungen berücksichtigt werden?
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