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Ablösung Nießbrauch,Wiederkehrende Leistungen,§ 22 EStG

Frage: Mandant möchte den bestehenden Nießbrauch seiner Mutter auf einem Wohn-und Geschäftsgrundstück gegen die Gewährung von jährlichen Unterhaltsleistungen in gleicher Höhe wie der Jahreswert des bestehenden Nießbrauchs ablösen. Ziel ist, 1. das Mitspracherecht seiner Mutter bei der Verwaltung der Immobilie auszuhebeln, und 2. soll dadurch kein steuerlicher Nachteil entstehen. Frage: 1. Kann die Ablösung des Nießbrauchs gegen z.B. eine dauernde Last vorgenommen werden in der Form, dass der Mandant den Nießbrauch jetzt bei sich versteuert, aber in gleicher Höhe die Zahlungen an seine Mutter als dauernde Last abziehen kann? 2. Oder können die Leistungen an die Mutter als Unterhaltsleistungen im Rahmen des § 33 EStG abgezogen werden? 3. Und würde die Ablösung des Nießbrauchs gegen die Zahlungen an die Mutter Schenkungsteuer auslösen ,wenn sich die Barwerte des Nießbrauchs und der Zahlungen entsprechen?
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