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Energiepreispauschale,Auszahlung,Steuererklärung

Bekommt jemand, der nur eine geringfügige Beschäftigung ausübt, die Energiepreispauschale über eine Steuererklärung, auch wenn dort keine weiteren Einkünfte erklärt werden? Arbeitgeber war in diesem Fall nicht zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet.
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