Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einkommensteuer,Werbungskosten,Nachträgliche Herstellungskosten

Unser Mandant hat sich im Kalenderjahr 2019 ein Einfamilienhaus gekauft. Das Vermietungsobjekt befindet sich im Privatvermögen unseres Mandanten und ist seit November 2019 vermietet. Im Kalenderjahr 2019 und im Kalenderjahr 2020 sind noch Reparaturkosten angefallen, die jetzt schon die 15-%-Grenze überschreiten (15-%-Grenze der anschaffungsnahen Anschaffungskosten). Die Reparatur- bzw. Materialrechnungen wurden als nachträgliche Anschaffungskosten auch angesetzt. Das Finanzamt hat aber diese Rechnungen nicht anerkannt, da auf der Rechnung als Lieferadresse kein Vermietungsobjekt ausgewiesen ist. Frage: Ist auf der Rechnung eine Lieferadresse des Vermietungsobjekts erforderlich, um diese Rechnung als Aufwand bei der Vermietung anzusetzen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen