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Einkommensteuer,Tarifglättung,Investitionsrücklage

Ich hätte eine Frage zur Einkommensteuer-Tarifglättung. Mein Mandant hat Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, für diesen kommt nun in den VZ 2017/2018/2019 die Einkommensteuer-Tarifglättung nach § 32c EStG infrage. Meine Frage: Ist die Einkommensteuer-Tarifglättung nach § 32c EStG und/oder gleichzeitig eine §-6b/§-6c-Rücklage möglich, ODER schließt die Wahl der einen Option die andere aus?
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