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Sozialversicherungspflicht,GmbH-Geschäftsführer,Kommanditist

Unser Mandant (Kfz-Meister) ist angestellter Geschäftsführer einer GmbH. Aufgrund seiner Mehrheitsbeteiligung bestand keine RV-Pflicht. Diese GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin ohne Kapitalbeteiligung einer KG, die eine Kfz-Werkstatt betreibt. Die KG ersetzt der GmbH alle Aufwendungen, auch den Lohn des Geschäftsführers. Ab 1.1.2022 beteiligt sich der Geschäftsführer auch als Kommanditist der KG. Das hat steuerlich zur Folge, dass alle Vergütungen von der KG (z.B. Pachten für die Überlassung von Grundstücken und die Gehaltszahlungen) steuerlich als Vorweggewinne zu behandeln sind. Zivilrechtlich bleibt er Angestellter der GmbH. Unsere Frage: Tritt durch die steuerliche Umqualifizierung der Einkünfte eine Pflichtversicherung als Handwerker ein? Versicherungspflichtig sind die Gesellschafter einer in die Handwerksrolle eingetragenen Personengesellschaft. Welches Einkommen wird von der Versicherungspflicht erfasst, das Gehalt oder auch die Gewinnanteile und Pachteinnahmen?
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