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Grundstück bei Betriebsaufgabe,Anteiliges Arbeitszimmer,§ 16 Abs. 3 EStG

Der Mandant hat ein als notwendiges Betriebsvermögen eingestuftes häusliches Arbeitszimmer in seinem ihm zu 100 % gehörenden Familienheim. Die anteiligen Gebäudekosten machte er seit ca. 2000 geltend. Im Jahr 2017 hat er auf Anforderung des FA den Einlagewert für den zugehörigen Grund und Boden auf den Einlagezeitpunkt wie folgt ermittelt: Grundstücksgröße x qm-Preis x Fläche Arbeitszimmer / gesamte Wohnfläche Das Grundstück ist ca. 1.000 qm groß und die bebaute Fläche beträgt ca. 120 qm. Nun soll der Betrieb aufgegeben werden. Fragen: Wie ist der Entnahmewert des zum Arbeitszimmer gehörigen GuB zu ermitteln, insb. wie viele qm GUB sind anzusetzen? Kann dabei abweichend (?) von den Angaben im Jahr 2017 nun wie folgt gerechnet werden: Umgriffsfläche x qm-Preis x Fläche Arbeitszimmer / gesamte Wohnfläche, wobei die Umgriffsfläche mit dem Vier- bis Fünffachen der bebauten Fläche anzusetzen wäre? Gegebenenfalls wäre dann auch der Einlagewert des GuB rückwirkend anzupassen.
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