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§ 1 EStG,§ 1a EStG,§ 26 EStG

Herr U ist in Deutschland an einer Mitunternehmerschaft beteiligt und wohnt zehn Monate im Kalenderjahr in Deutschland. Seine Frau wohnt mit den Kindern weiterhin in dem im Eigentum der Eheleute stehenden Einfamilienhaus im Heimatland Rumänien, wohin Herr U zweimal jährlich für jeweils drei bis fünf Wochen zurückkehrt. 1. Steuerpflicht des Herrn U in Deutschland? 2. Besteuerung der Einkünfte aus der Mitunternehmerschaft in Deutschland? 3. Ist eine Zusammenveranlagung der Eheleute in Deutschland möglich?
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