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Einkommensteuer,Erhaltungsaufwendungen,Herstellungskosten

Meine Mandantin hat im Jahr 2021 ein gewerbliches Gebäude (Restaurant) für ca. 260.000 € modernisiert. Hierbei wurden neue Fenster eingebaut, die Heizungsanlage von Öl auf Gas umgestellt, die Elektroleitungen und die Sanitäranlagen erneuert. Außer bei den Fenstern sind gegenüber dem ursprünglichen Zustand keine Standarderhöhungen, sondern nur zeitgemäße Anpassungen erfolgt. Frage: Sind die Maßnahmen durch die Zusammenballung insgesamt als Herstellungskosten zu werten, auch wenn nur in Bezug auf die Fenster eine Erhöhung des Standards eingetreten ist?
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