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Arbeitszimmer,Abtrennung,Vorhang

Wir beraten einen Klavierlehrer, der ebenfalls gegen Honorar Unterricht gibt in verschiedenen Musikschulen. Die privaten Klavierschüler erhalten den Unterricht in seinen Wohnräumen. Der Raum ist ca. 30 qm groß und durch einen Vorhang getrennt. Der Schulungsraum ist ca. 15 qm, die andere Hälfte wird als WZ genutzt. Im Schulungsraum steht ein Flügel und Stuhl (AfA in Gewinnermittlung), wobei seither diese 15 qm anteilig dazu führten, jedwede Kosten (Miete, NK etc.) als Arbeitszimmer (hier Schulungsraum) abzusetzen mit Anlage der Aufteilung in Prozent. Der Mandant komponiert auch, allerdings noch nicht mit dem Erfolg, dass es sich heftig monitär auswirkt, allerdings auf gutem Weg. Sehen Sie hier die räumliche Trennung mit dem Vorhang als problematisch, da jetzt nach Jahren eine Anfrage des Finanzamts kommt mit vielen Fragen, so auch, ob der Raum integriert ist, Arbeitsecke, privat genutzt wird etc.? Tatsache ist allerdings, dass die Tätigkeit so ist wie geschildert und die Schüler durch den Flur unmittelbar in diesen Schlungsraum eintreten. Richtig ist allerdings auch, dass der Zugang zum Wohnzimmerteil (quasi hinter dem Vorhang) durch diesen Schulungsraum führt, also keine gesonderte Tür hätte. Wie gehen wir vor in der Nachfrage des FA bzw. ist der Vorhang in der geschilderten Konstellation möglicherweise ausreichend?
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