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Einkommensteuer,Betriebsausgaben,Wohnkosten

A ist zu 100 % an der A GmbH & Co. KG beteiligt. Die GmbH ist Geschäftsführerin der GmbH & Co. KG. A ist Geschäftsführer der GmbH. Die Ehefrau von A erkrankt an Corona. A möchte, damit die Aufträge weiter risikolos abgearbeitet werden, für den Zeitraum der Erkrankung und Ansteckungsgefahr in eine Zweitunterkunft ziehen. Die A GmbH & Co. KG soll diese Kosten übernehmen. A ist nicht als Arbeitnehmer bei der KG angestellt. Frage: Kann die A GmbH & Co. KG die Kosten für die Zweitunterkunft übernehmen, da dies in besonderem eigenbetrieblichen Interesse liegt, oder muss ggf. A als Arbeitnehmer „offiziell“ eingerichtet werden, damit die Übernahme als Sachbezug abgerechnet werden kann?
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