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Einkommensteuer,Herstellungskosten,Aufwand

Der Steuerpflichtige M betreibt ein Hotel. Im Kellergeschoss des Hotelgebäudes befindet sich ein Laden, welcher seit längerer Zeit leer steht. M beabsichtigt nun, den Ladenraum in sechs Tiefgaragenstellplätze umzubauen. Zum Umbau muss insbesondere der bisherige Eingangsbereich des Ladens umgebaut werden, damit dieser für Fahrzeuge nutzbar ist. Dazu bedarf es statt der Ladentür des Einbaus eines Rolltors (es ist eine entsprechende Erweiterung erforderlich) und die Verbindung zur Straße muss abgesenkt werden. Im Innenbereich bedarf es eines neuen Bodenbelags, des Einbaus einer Lüftung sowie diverser kleinerer Umbau- bzw. Reparaturmaßnahmen. Wir vertreten nun die Auffassung, dass, da bisher bereits ein Eingangsbereich und ein Bodenbelag vorhanden waren, die durchzuführenden Maßnahmen als Reparaturaufwendungen zu berücksichtigen sind. Nur durch die Umqualifizierung des Ladenraums als Garage sehen wir keine wesentliche Änderung, die dazu führen könnte, dass nachträgliche abschreibungsfähige Herstellungskosten vorliegen. Es wird auch durch die Umbaumaßnahmen keine höherwertige Substanz geschaffen. Wie sehen Sie den Sachverhalt?
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