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Investitionsabzugsbetrag,Gewinnbegriff,§ 7g EStG

Für einen Mandanten wollen wir einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden. Ist als Bemessungsgrundlage hierfür der Gewinn im laufenden Jahr mit oder ohne die Gewerbesteuer maßgeblich? Ich möchte Sie hiermit um eine kurze Stellungnahme bitten, wie sich die Bemessungsgrundlage des IAB zusammensetzt.
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