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Einkommensteuer,Verdeckte Einlage,Verzicht Pensionsanspruch

Eine GmbH hat ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt. Die Erdienbarkeit ist gegeben. Die Gesellschaft soll ab Januar 2022 ihren Geschäftsbetrieb einstellen und als „Rentner GmbH“ bestehen bleiben. Der Geschäftsführer erreicht in vier Jahren das 65. Lj., Gehalt erhält er bis dahin nicht mehr. In der Pensionszusage ist eine Witwenversorgung zugunsten der Ehefrau zugesagt. Nun besteht der Wunsch, dass diese Witwenversorgung trotz weiterbestehender Ehe aus der Pensionszusage gestrichen wird. Ist in diesem Verzicht eine verdeckte Einlage mit der Folge eines Zuflusses in Höhe des verzichteten Anteils an der Zusage beim Gesellschafter-Geschäftsführer zu sehen?
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