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Einkommensteuer,Betriebsausgaben,Arbeitsbrille

Eine GmbH & Co. KG kauft dem Mitarbeiter eine PC-Brille. Kann bzw. darf diese als Betriebsausgabe angerechnet werden? Bei einer BP wurde moniert, dass eine Computer-Arbeitsbrille kein Arbeitsmittel ist, sondern ein medizinisches Heilmittel. Argument war, die Brille diene zur Korrektur der Sehschwäche und damit der Behebung eines körperlichen Mangels. Ist das rechtens?
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