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Rückzahlung von Arbeitslohn,nachträgliches Krankengeld

Mandant M war im Jahr 2017 GF einer GmbH (Fremdgeschäftsführer) und erhielt hierfür Gehalt. Im Jahr 2017 erkrankte M, starb im Jahr 2018. Die Witwe des M – W – erhielt im Jahr 2020 ein Schreiben der GmbH, wonach M Überzahlungen erhalten hatte. Dies war zutreffend, da Krankengeld zu zahlen gewesen wäre. Im Jahr 2020 wurde der Sachverhalt rückaufgewickelt, die Lohnabrechnungen wurden korrigiert, W zahlte 20.000 € an die GmbH zurück und erhielt stattdessen Krankengeld. Wie ist der Sachverhalt in der Einkommensteuererklärung 2020 der W zu behandeln?
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