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§ 32 Abs. 6 EStG,§ 31 Satz 4 EStG,Kinderfreibetrag bei unterjährigem Tod eines Ehegatten

Mir liegen die Steuerbescheide 2019 eines Ehepaars vor, wo der Ehemann am 11.08.2019 verstorben ist und wir eine getrennte Veranlagung gewählt haben, da diese um 900 € günstiger war. Das Finanzamt rechnet jeweils zur Hälfte den Kinderfreibetrag und das Kindergeld zu, unser Programm (DATEV) jedoch anteilig. Was ist nun korrekt?
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