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Einkommensteuer,Rechnungsstellung,Scheinselbständigkeit

Ist es möglich, in einem Unternehmen der Baubranche (GmbH) als Bauleiter angestellt zu sein und diesem Arbeitgeber zusätzlich Rechnungen zu stellen, resultierend aus Schreinerarbeiten des eigenen parallel bestehenden Einzelunternehmens? Sind die Beträge aus den Rechnungen dem sozialversicherungspflichtigen Gehalt hinzuzurechnen?
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