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Einkommensteuer,Liebhaberei,PV-Anlage

Unser Mandant hat sich von seiner Ehefrau getrennt. Das Haus, in dem beiden gewohnt haben, gehört zur 100 % dem Ehemann und er wohnt auch weiterhin in diesem Haus. Die Ehefrau ist mit zwei gemeinsamen Kindern ausgezogen und hat sich auch umgemeldet. Die gemeinsamen Kinder sind auch bei der Ehefrau gemeldet. Auf dem Haus, das zu 100 % dem Ehemann gehört, ist eine PV-Anlage installiert. Die PV-Anlage (9,90 kWh) ist im Kalenderjahr 2010 in Betrieb genommen worden und wird zu 100 % eingespeist (kein Eigenverbrauch). Die PV-Anlage gehört allerdings einem der Kinder. Frage: Kann der Sohn eine Vereinfachungsregelung (Liebhaberei bei kleinen Photovoltaikanlagen) in Anspruch nehmen, obwohl das Haus zur 100 % dem Vater gehört und der Sohn einen anderen Wohnsitz hat?
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