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Bilanzierung,aufschiebend bedingt,Forderung

Zeitpunkt der Besteuerung Erlös aus Grundstücksverkauf Unsere Mandantin ist eine bilanzierende Wohnungsbaugesellschaft. Zweck ist der Erwerb und die Vermietung von Immobilien. Nun soll ein Grundstück veräußert werden unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine Baugenehmigung erteilt und diese bestandskräftig wird. Der Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzung und Lasten erfolgen erst nach Kaufpreiszahlung, die erst zwölf Wochen nach Wegfall der aufschiebenden Bedingung erfolgen wird. Wann muss die Kaufpreisforderung aktiviert werden?
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