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Einkommensteuer,Teilwertabschreibung,Nachweis

Meine Mandantin Frau D führt eine Damenboutique mit gehobener Damenbekleidung. Es handelt sich um sehr exklusive Ware, und die Kundinnen sind anspruchsvoll, was Aktualität und Einzigartigkeit betrifft. Im Laufe der letzten zehn Jahre ist ein Warenbestand mit 260.000 € aufgelaufen. Die Ware ist jeweils mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Frau D meint, dass zumindest die Hälfte des Warenbestands nicht mehr verkäuflich ist. Die andere Hälfte muss teilweise zu 50 % des Einstandspreises als saisonelle Angebotsware versucht werden zu verkaufen. Meine Frage lautet: Welche Nachweise muss Frau D führen, um den Warenbestand mit einer Teilwertabschreibung von 50 % bewerten zu dürfen? Darf die Bekleidung mit dem Anschaffungsdatum 2015 auf 50 % herabgesetzt werden? Oder ist sie gar mit 100 % abschreibbar? Frau D möchte einen Teil der Ware spenden bzw. zu Wohltätigkeitszwecken verschenken oder auch einfach entsorgen, da mittlerweile Lagerungsmängel vorliegen.
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