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Einkommensteuer,PV-Anlage,Betriebsvermögen

Unsere Mandanten, ein Ehepaar, haben eine PV-Anlage (15 kw) auf ihr Dach (selbst bewohntes Haus) installieren lassen (Anschaffung in 12/2020). Zu dieser Anlage haben sie einen Stromspeicher (Batterie) mit Notstromversorgung einbauen lassen (ebenfalls in 12/2020). Die Reihenfolge der Installation: PV-Anlage → Wechselrichter → Batterie → Haus/Stromzähler Unsere Mandanten nutzen den von der PV-Anlage erzeugten Strom bzw. in der Batterie gespeicherten Strom wie folgt: – Ca. 35 % Privatverbrauch Haus – Ca. 12 % Verbrauch für ein E-Auto (im Anlagevermögen einer GmbH), evtl. Weiterbelastung des Stroms – Ca. 53 % Verbrauch für ein anderes Gewerbe, das der Ehemann alleine betreibt (Weiterberechnung ist angedacht) Aufgrund der oben angegebenen Nutzung des Stroms wird kaum Strom eingespeist. Sollte es dennoch dazu kommen, wird dieser in eine sog. Sonnencloud eingespeist. Bei Bedarf kann der Strom von dieser Cloud entnommen werden (bis zu 3.060 kW pro Jahr). Ist es möglich, die Batterie als notwendiges Betriebsvermögen der PV-Anlage einzuordnen, da der Strom hauptsächlich von anderen Unternehmen genutzt wird und an diese auch berechnet wird? Meine Recherche hierzu ergab bisher, dass diese Speicher üblicherweise hauptsächlich der Versorgung des Haushalts dienen und somit nicht dem Betrieb der PV-Anlage und daher nicht zugeordnet werden können. Allerdings ist die Nutzung bei unseren Mandanten eine völlig andere, als allgemein angenommen wird. Daher auch unsere Frage.
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