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E-Bikes im Betriebsvermögen,Aktivierungsgrundsätze,§ 4 Abs. 1 EStG

Mandant (Single) ist Einzelunternehmer. Er unterhält eine Betriebsstätte, die ca. 40 km von seinem Wohnort entfernt liegt. Für die Arbeiten in der Betriebsstätte (Kundenbesuche u.a.) wurde ein E-Bike angeschafft und dem Unternehmen zugeordnet, betriebliche Nutzung > 10 %. Nun wird überlegt, ein weiteres E-Bike für den Wohnort anzuschaffen und ebenfalls dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Rund um den Wohnort gibt es wenige Auftraggeber, aber auch Fahrten zur Post und für betriebliche Einkünfe. Die betriebliche Nutzung von mindestens 10 % muss nachgewiesen werden können. Kann ein Unternehmer zwei E-Bikes im Unternehmensvermögen halten?
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