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Umzugskosten,Unternehmer,Angestellte,§ 4 Abs. 4 EStG

Wir betreuen ein Unternehmer-Ehepaar, das einen Restaurantbetrieb führt. Der Ehemann ist der Inhaber des Restaurantbetriebs und entsprechend Geschäftsführer der Einzelfirma. Die Ehefrau ist im Angestelltenverhältnis und bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die beiden Eheleuten haben bisher in einem Angestelltenverhältnis in Hamburg gearbeitet. Die Geschäftseröffnung des Ehemanns erfolgte im August 2021. Aufgrund dessen sind die Eheleute berufsbedingt von Hamburg nach Nordrhein-Westfalen gezogen. Nunmehr stellt sich die Frage der Abzugsfähigkeit von Umzugskosten im Rahmen des Einzelunternehmens vom Ehemann sowie im Rahmen der Werbungskosten bei den nichtselbständigen Einkünften der Ehefrau. Tatsächliche Umzugskosten sind beim Ehemann nicht angefallen. Fragen: 1) Hier stellt sich die Frage, ob die Umzugskostenpauschale gemäß Bundesumzugskostengesetz beim Ehemann im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Pauschale steuerlich zu berücksichtigen ist. 2) Des Weiteren stellt sich für uns uns die Frage, ob die Ehefrau aufgrund des beruflich bedingten Umzugswechsels von Hamburg nach Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihrer Angestelltentätigkeit nunmehr die Umzugskostenpauschale als Werbungskosten steuerlich geltend machen kann. Die Wohnung, in der die Eheleute wohnen, wird ausschließlich vom Ehemann angemietet. Die Ehefrau ist somit nicht im Mietvertrag aufgelistet. Ist es möglich, im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowohl bei der Ehefrau die Umzugskostenpauschale steuerlich geltend zu machen als auch für den Lebenspartner, der im selben Haushalt lebt? Eine doppelte Berücksichtigung bei der Ehefrau kann allerdings, denke ich, nur stattfinden, sofern keine Pauschale im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei dem Ehemann abzugsfähig ist. Können Sie uns zum oben angegebenen Sachverhalt Hilfestellung leisten und klären, inwieweit die Umzugskostenpauschalen beim Ehemann bzw. bei der Ehefrau steuerlich abzugsfähig sind?
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