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Private Kfz-Nutzung,IAB und betriebliche Nutzung,§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Ein Mdt. hatte für ein Kfz (geplante Nutzung zu mindestens 90 % betrieblich) einen IAB gebildet. Das Kfz wurde tatsächlich angeschafft, der IAB aufgelöst und die Sonder-AfA in Anspruch genommen. Ist es dennoch möglich (mangels Fahrtenbuchs), die private Kfz-Nutzung mit 1 % zu berechnen? Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs (Kfz) mit 1 % des inländischen Listenpreises zu ermitteln, wenn dieses zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird – von einer „Obergrenze“ ist nichts zu finden.
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