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Selbständige Tagesmutter,Betriebsausgabenpauschale,§ 4 EStG

Eine Steuerpflichtige ist selbständig als Tagesmutter im Eigenheim tätig. Als Betriebsausgaben macht sie ausschließlich die Betriebsausgabenpauschalen für Tagesmütter geltend. Sie nutzt einen Teil des Hauses (Einliegerwohnung) ausschließlich betrieblich. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Einliegerwohnung auch dann notwendiges Betriebsvermögen darstellt, wenn die tatsächlichen Kosten der Räume gar nicht als Betriebsausgaben angesetzt werden, sondern nur die Pauschalen? Die Folge dürfte m.E. sein, dass bei Betriebsaufgabe eine Entnahme der Räume in das Privatvermögen stattfindet und die stillen Reserven versteuert werden müssen. Werden die Anschaffungskosten bei dieser Berechnung dann um fiktive Abschreibungen gemindert? Kann sie jährlich zwischen den tatsächlichen Betriebsausgaben und den Pauschalen wechseln?
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