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§ 35a EStG,Handwerkerleistungen,unentgeltliche Nutzungsüberlassung

Unser Mandant besitzt ein Haus, welches er mietfrei an seine Eltern überlässt. Im Jahr 2020 wurden Instandhaltungen an diesem Objekt von Handwerkern durchgeführt. Die Kosten dafür hat unser Mandant getragen. Können diese Handwerker-Leistungen steuerlich berücksichtigt werden z.B. über § 35a EStG oder auf andere Weise?
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