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Garantierückstellung,Pauschale Rückstellungsbewertung,§ 4 EStG

Mein Mandant betreibt eine Kfz-Werkstatt und stellt jährliche Bilanzen auf (WJ = KJ). Im Rahmen der Betriebsprüfung wird Folgendes beanstandet: Bei der Gewährleistungsrückstellung haben wir 2 % (pauschal) des generierten Jahresumsatzes als Rückstellung passiviert. Begründung: Der Mandant sagte uns fernmündlich ohne aussagekräftige Unterlagen, dass ca. 3–5 % Nachbesserungen etc. durchzuführen sind, da in der Regel ältere Autos repariert werden. Daraufhin haben wir, da es sich um einen Werkvertrag gem. §§ 631 ff. BGB handelt, 1 % für das Vorjahr und 1 % für das lfd. Jahr zurückgestellt. Mängelansprüche würden nach zwei Jahren verjähren, § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB. Der Betriebsprüfer will ohne Nachweise pauschal einen Ansatz von 0,5 % des Umsatzes zulassen und die Rückstellung entsprechend auflösen. Haben wir eine Möglichkeit für eine Gegenargumentation?
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