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Einkommensteuer,Abschreibung,Kaufpreisaufteilung

Ein Mandant hat eine Wohnung mit vier Tiefgaragen erworben. Die Tiefgaragen waren vor der Wohnung fertig (2018) und wurden auch ab 2018 an den Bauträger, der das MFH gebaut hat vermietet. Die Wohnung wurde 2019 fertiggestellt. Ich möchte beides getrennt voneinander abschreiben. Das Finanzamt lässt nur eine Abschreibung ab 2019 für Wohnung und TG zu. Bei Anwendung des Tools zur Kaufpreisaufteilung ergibt sich daraus natürlich eine niedrigere Abschreibung. Ist diese steuerliche Auffassung zutreffend?
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